Compliance-Richtlinie des Bundesverband Bausysteme e.V.

  1. Diese Compliance-Richtlinie des Bundesverband Bausysteme e.V. gilt für den gemeinnützigen Verein und seine Fachverbände und Fachgruppen.
  2. Das Handeln des Bundesverband Bausysteme e.V. leitet sich aus den gemeinnützigen Vereinszwecken und den zu deren Erfüllung erforderlichen Maßnahmen ab.
  3. Alles Wirken des Bundesverband Bausysteme e.V. hat sich an den satzungsgemäß festgeschriebenen Vereinszwecken zu orientieren. Diese beinhalten im Einzelnen:
    • Die Förderung nachhaltiger Entwicklungen für das Bauwesen in Hinblick auf Bausysteme, Vorfertigung, rationelle Bauverfahren, neue Baustoffe und Informationsverarbeitung auf technisch wissenschaftlicher Grundlage
    • Das Erarbeiten von Regeln, Dokumentationen oder Berichten, die für die Öffentlichkeit und/oder andere interessierte Kreise bestimmt sind.
    • Ansprache von Bildungseinrichtungen zu den erarbeiteten Regeln, Dokumentationen oder Berichten.
  4. Der Bundesverband Bausysteme e.V. bekennt sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften und der internen Geschäftsordnungen. Er orientiert sich bei seinem Handeln an den Werten der Integrität und Fairness und am Grundsatz der Transparenz.
  5. Alle Mitglieder und Vereinsorgane sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften und der Geschäftsordnungen des Vereins und wirken auf deren Einhaltung im Verein hin.
  6. Es ist allen Mitgliedern und Organen des Bundesverband Bausysteme e.V. strengstens untersagt, sich an illegalen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen gleich welcher Art zu beteiligen.

    Es dürfen keine Informationen ausgetauscht, Diskussionen formeller oder informeller Art geführt oder Vereinbarungen getroffen werden, die folgende Themen betreffen:
    • Preisgestaltung, Preisstrategie, zukünftiges Marktverhalten der beteiligten Unternehmen
    • Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der beteiligten Unternehmen
    • Rabatte (soweit gesetzlich nicht vorgegeben), Gutschriften
    • Individuelle Herstellungs- oder Absatzkosten, Kostenrechnungsformeln, Methoden der Kostenberechnung, unternehmensinterne Zahlen zu Investitionen, Bezugskosten, Produktion, Lagerbeständen und einzelner Verkaufsgeschäfte; • Umsätze, Verkaufszahlen und Kapazitäten;
    • Beziehungen zu einzelnen Lieferanten oder Abnehmern, wenn dies dazu führen könnte, dass diese vom Markt verdrängt oder im Wettbewerb behindert werden;
    • Kundenlisten;
    • Produktionsdrosselung, Produktionsmengen oder Begrenzung der Marktversorgung mit dem Produkt;
    • Aufteilung von Märkten und Bezugsquellen, sowohl räumlich als auch nach Kunden;
    • Boykotte von Kunden, Wettbewerbern oder Lieferanten.
  7. Der Bundesverband Bausysteme e.V. hat sich durch die Vereinssatzung und Geschäftsordnungen der Fachverbände und Fachgruppen Regelungen zur Selbstverpflichtung auferlegt, die der ständigen Verwirklichung dieses Bekenntnisses dienen.
  8. Alle Mitglieder und Organe des Bundesverband Bausysteme e.V. sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen sowie in diesem Zusammenhang stehende einschlägige gesetzliche und rechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, solche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit führen können.
  9. Jedes Verhalten, das eine unzulässige Marktabsprache, korruptes Verhalten, unerwünschte Annahme von Geschenken im dienstlichen Umfeld oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bekenntnis darstellt, zieht den Ausschluss aus dem Verein nach sich. Eine sonstige Strafverfolgung bleibt davon unberührt.

Weißensberg 2022

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